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Überbrückung
nicht für Gründer
Altkreis Halle/Bielefeld (WB). Überbrückungsgeld, ein Instrument zur Sicherung des Lebensunterhalts, wird ab Juni 2005 nur noch an Arbeitslose oder Arbeitnehmer gezahlt, die mit ihrer Existenzgründung drohende Arbeitslosigkeit vermeiden. Dagegen führt eine selbst herbeigeführte Kündigung, um eine selbstständigen Existenz zu gründen, zur Ablehnung der Förderung. Arbeitnehmer sollten sich deshalb beraten lassen. Termine gibt es bei den Agenturen in Bielefeld unter % 0521/58 77 777, in Gütersloh unter % 05241/86 17 77.

Artikel vom 16.07.2005