16.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Verwaltung
unterliegt
vor Gericht

Viele Betroffene


Bad Wünnenberg (han). Eine juristische Niederlage musste jetzt die Stadtverwaltung Bad Wünnenberg einstecken. Nachdem Ende vergangenen Jahres der Leiberger Landwirt Hathumar Schäfers einen Prozess gewonnen hatte, in dem es um EU-Prämien für von der Stadt gepachtete Flächen ging, ist die Verwaltung nun in Berufung gegangen. Allerdings ohne Erfolg: Der Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts Hamm wies die Berufung zurück.
Um die EU-Prämienberechtigung für ihre Ländereien nicht zu verlieren, hatte die Stadt ihren 290 Pächtern vorzeitig die Verträge gekündigt. Doch das ließen sich Hathumar Schäfers und sein ebenfalls in Leiberg lebender Kollege Rolf Schäfer nicht gefallen, klagten und gewannen. Das Paderborner Landwirtschaftsgericht stellte fest, dass der Stadt wegen der Prämienneuregelung kein Sonderkündigungsrecht der Verträge zugestanden habe. Die Kommune wollte die Landwirte in geänderten Verträgen dazu verpflichten, ihre Ausgleichsprämie bei Beendigung des Pachtverhältnisses an die Stadt zurückzuzahlen.
Mit seinem Sieg vor Gericht, der jetzt durch die Ablehnung der Berufung noch einmal bekräftigt werde, hatte Hathumar Schäfers einen Präzedenzfall geschaffen: Auch die zahlreichen anderen Pächter können nun wohl die geänderten Verträge anfechten.

Artikel vom 16.07.2005