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»Gutachten haben mehr Priorität als Politik«

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden einige Gutachten zur Nordumgehung nochmal neu überarbeitet. Die Ergebnisse liegen der Oeynhausener Notgemeinschaft vor. Dazu äußert sich WB-Leser Eckhard Grummert.

Was befürchtet worden ist, hat sich mit den neuen Gutachten bestätigt. Der Lkw-Anteil hat sich erhöht und damit auch der Lärm und die Luftschadstoffbelastung. Laut neuem Gutachten leben im Einzugsbereich der Nordumgehung circa 26 000 Einwohner, während im Südkorridor 3 500 Menschen wohnen. Dieser Vergleich allein zeigt, welch' unsinnige Planung hier erfolgt.
Erschreckend ist, dass von 1 123 schalltechnisch untersuchten Häusern bei 356 Objekten trotz geplantem Lärmschutz eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt wurde. Das bedeutet, dass in diesen Häusern Lärmschutzfenster und -türen eingebaut werden müssen und die Schlafzimmer Lüftungsanlagen bekommen.
Hier stellt sich die Frage, warum lassen sich Planer, Gutachter und Ingenieure vor den Karren der Politik spannen? Warum folgen die Fachleute nicht der Feststellung des Ingenieurbüros Arbeitsgemeinschaft Landschaft und Verkehr in Essen? In dessen Umweltverträglichkeitsstudie heißt es: »Bei alleiniger Betrachtung der zehn Schutzgüter des UVP-Gesetztes müsste ein Neubau der Nordumgehung unterblieben.«
Die Volksvertreter werden vom Volk gewählt und müssen die Bedenken der Betroffenen - circa 15 000 Bürger - berücksichtigen. Vor allem muss den Gutachtern und Fachleuten erste Priorität eingeräumt werden.
Im vorliegenden Fall werden die Betroffenen und die Bürger von einer erneuten Offenlegung der sieben neuen Gutachten ausgesperrt. Die Notgemeinschaft der Städte Bad Oeynhausen und Löhne und auch ich sind hier aber anderer Meinung. Wir betreuen die Betroffenen unter Mithilfe des Fachingenieurbüros aus Marburg und der Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg.
Bis heute hat die Straßenbauverwaltung in Minden keine eigene Alternative, wie zum Beispiel Troglösung oder Südumgehung vorgelegt. Sie versucht nur, die im Auftrag der Notgemeinschaft von Fachleuten ausgearbeiteten Alternativplanungen kaputtzureden ohne dafür den Beweis anzutreten.
Vielleicht begreift sie spätestens im Klageverfahren, dass Autobahnen nicht durch Wohngebiete und Staatsbäder geführt werden können, sondern um diese herum.
ECKHARD GRUMMERT32584 Löhne

Artikel vom 15.07.2005