Koblenz (dpa). Eine Steuer von 1000 Euro pro Jahr für einen Kampfhund in einer rheinland-pfälzischen Gemeinde läuft auf ein Haltungsverbot hinaus. Den Abstand zur Steuer für einen normalen Hund, die 30 Euro pro Jahr beträgt, halten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) für unangemessen und gaben dem Besitzer eines Staffordshire Bullterriers Recht. Az.: 6 C 10308/05.OVG