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Förderung
eingeschränkt


Kreis Paderborn (WV). Überbrückungsgeld, ein Instrument zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Existenzgründers, wird von Juni an nur noch an Arbeitslose oder Arbeitnehmer gezahlt, die mit ihrer Existenzgründung drohende Arbeitslosigkeit vermeiden, so das Arbeitsamt in einer Mitteilung. Dagegen führt eine selbst herbeigeführte Kündigung zum Zweck der Gründung einer selbständigen Existenz seit Juni dieses Jahres zur Ablehnung der Förderung. Arbeitnehmer sollten sich deshalb vor dem Schritt in die Selbständigkeit von ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Detailliertere Auskünfte gibt es bei der Agentur für Arbeit in Paderborn unter der Telefonnummer 05251/120-270.

Artikel vom 15.07.2005