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Verfahren
vereinfacht

Sozialversicherung


Spenge (SN). »Ich habe Briefe von heimischen Baufirmen erhalten, in denen sie gegen das Beitragsentlastungsgesetz protestieren. Die Befürchtungen der heimischen Baugewerkeinnung und der Kreishandwerkerschaft, dass die Neuregelung bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu mehr Bürokratie führt, sind nicht berechtigt«, erklärt der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Spanier.
Das Beitragsentlastungsgesetz ist am 17. Juni im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der Deutsche Bundesrat hat am 8. Juli das Gesetz passieren lassen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Mit dem von Bundestag und Bundesrat bereits vorab beschlossenen vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren werden zum 1. Januar 2006 die Arbeitsabläufe erheblich beschleunigt und die Verfahrenssicherheit für die Arbeitgeber erhöht. Durch die automatisierte Datenübertragung zwischen den Arbeitgebern und der Sozialversicherung kommt es zu einer weiteren zeitlichen wie kostenmäßigen Reduzierung der Arbeitsabläufe.
Die Vorverlegung bedeutet weniger Aufwand, weniger Bürokratie, weil das Verfahren elektronisch erfolgt. Es gibt nur zwölf Abrechnungstermine statt 24.
Damit auch Unternehmen mit enger Finanzlage im Monat der Umstellung nicht über Gebühr belastet werden, wird es eine angemessene Übergangsregelung geben. Dazu kann der erste neu fällig werdende Beitrag auf die nächsten sechs Monate verteilt werden. Die neue Regelung wird gleitend eingeführt.

Artikel vom 15.07.2005