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Mann nutzt Zuneigung rücksichtslos aus

Schöffengericht: Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauches einer 13-Jährigen

Bielefeld/Steinhagen/Schloß Holte-Stuckenbrock (hz). Dass er die Zuneigung eines erst 13 Jahre alten Mädchens rücksichtslos ausgenutzt hat, dafür bekam gestern ein 34-Jähriger aus Halle-Künsebeck die Quittung vom Schöffengericht Bielefeld.
Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Was sich zwischen dem verheirateten Familienvater und der 13-Jährigen in der Zeit von Oktober 2004 bis Januar dieses Jahres in zwei Wohnungen in Schloß Holte-Stukenbrock und in Steinhagen abgespielt hatte, das beruhte offenbar auf gegenseitiger Zuneigung. So war das Mädchen aus Steinhagen, eine gute Freundin der gleichaltrigen Tochter des 34-Jährigen, offenbar in den mehr als 20 Jahre älteren Mann verliebt.
Und Hans A. (Name geändert) nutzte die Situation schamlos aus. Zum ersten aktenkundigen Vorfall war es am 30. Oktober vergangenen Jahres in der Wohnung in Schloß Holte-Stukenbrock gekommen. Auf dem Bett im Kinderzimmer seiner Tochter tauschte der 34-Jährige mit der 13-Jährigen, die eigentlich ihre Spielkameradin besuchen wollte, leidenschaftliche Küsse aus. Was jedoch nicht unbemerkt blieb - die Ehefrau von Hans A. überraschte das ungleiche Paar und flippte völlig aus. Der Angeklagte redete sich damit heraus, dass alles völlig harmlos gewesen sei - auf Wunsch der 13-Jährigen habe er dem Kind nur gezeigt, wie es sich anfühle, von einem älteren Mann geküsst zu werden. Die Ehefrau gab sich mit der Erklärung zunächst zufrieden.
Der genaue Zeitpunkt für die zweite Tat steht nicht ganz genau fest. Vermutlich Anfang Januar dieses Jahres passierte dann das Undenkbare - in Steinhagen kam es im ehelichen Schlafzimmer zum Geschlechtsverkehr zwischen Familienvater und 13-jähriger Geliebter. Wenige Tage später flog schließlich alles auf: Weil die Ehe von Hans A. mittlerweile zerrüttet war (das Scheidungsverfahren läuft inzwischen), offenbarte seine Frau der Mutter der 13-Jährigen das Verhältnis. Am 17. Januar erstattete die geschockte Mutter Anzeige bei der Polizei.
Er habe im noch lange nicht erwachsenen Mädchen so etwas »wie einen Frauenersatz gesucht« und sich in eine Liebesbeziehung hinein gesteigert, warf gestern Vorsitzende Richterin Astrid Salewski dem geständigen Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung vor. Strafverschärfend fiel für Hans A. ins Gewicht, dass er, obwohl längst unter Anklage stehend, weiter sein kindliches Opfer bedrängt hatte. Obwohl die 13-Jährige ihm Ende April per Brief mitgeteilt hatte, dass er sich von ihr fernhalten solle, versuchte der 34-Jährige noch wenige Tage vor dem Prozess Anfang Juli, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

Artikel vom 14.07.2005