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Fahrradstraße

Die seit dem 1. September 1997 gültige Straßenverkehrsordnung, die auch Fahrradnovelle genannt wird, beinhaltet auch die Regelung der Fahrradstraße. Auf einer Fahrradstraße dürfen außer Fahrrädern keine anderen Fahrzeuge fahren. Außer, es ist durch ein zusätzliches Schild ausdrücklich erlaubt.
Alle Fahrzeuge dürfen in einer Fahrradstraße nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Diese Regelung gilt auch für die Radfahrer selbst. Anders als auf anderen Straßen dürfen Radfahrer hier nebeneinander fahren. Allerdings dürfen sie mit ihrer Fahrweise andere Fahrzeuge nicht unnötig »schikanieren«. Doch auch die anderen Verkehrsteilnehmer müssen auf die Radfahrer Rücksicht nehmen, denn auf der Fahrradstraße haben Radfahrer unbedingt Vorrang.
Ein rechteckiges Schild weist auf die Fahrradstraße hin, in einem blauen Kreis ist ein weißes Fahrrad zu sehen. Im Bereich Enger und Spenge ist die Moorstraße die einzige Fahrradstraße. Zur Verdeutlichung dieser besonderen Situation ist auf den Asphalt ein Fahrradsymbol mit einem Pfeil in beide Richtungen aufgemalt. (bir)

Artikel vom 13.07.2005