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Hospitale
ziehen vor
die Gerichte

Streit um Betten und Leistungen

Von Stephan Rechlin
Gütersloh (WB). Das Elisabeth-Hospital zieht gegen das Städtische Klinikum Gütersloh und das evangelische Krankenhaus Rheda vor Gericht. Formaljuristisch geht es um den »sofortigen Vollzug« im jüngsten Bescheid zur Krankenhausplanung. Inhaltlich aber dreht es sich um Betten und die Abrechnung medizinischer Leistungen - also um Geld.

l Der juristische Aspekt: Das Elisabeth-Hospital hat dem Bescheid der Landesregierung zur Krankenhausplanung widersprochen. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung - das bedeutet unter anderem, dass das evangelische Krankenhaus Rheda solange geschlossen bleiben müsste, bis über den Widerspruch entschieden ist. Gegen diese aufschiebende Wirkung hat die Stadt Gütersloh wiederum erfolgreich Einspruch eingelegt. Im zweiten, korrigierten Bescheid ordnete die Landesregierung den »sofortigen Vollzug« des Bescheides an. Dagegen nun zieht das Elisabeth-Hospital mit einem Antrag vor das Verwaltungsgericht.
Das muss nun schnell entscheiden, ob der zweite Bescheid rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Falls eine schnelle Entscheidung darüber nicht möglich ist, muss das Gericht abwägen, welche Interessen gegenwärtig überwiegen: die des Städtischen Klinikums Gütersloh und des evangelischen Krankenhauses auf eine rasche Wieder-Eröffnung oder die des Elisabeth-Hospitals auf Schutz vor möglicherweise wirtschaftlich schädlichen Auswirkungen.
l Der ökonomische Aspekt: Inhaltlich geht es um unfallchirurgische Leistungen. Die wurden in dem Bescheid dem Städtischen Klinikum Gütersloh zuerkannt. Die unfallchirurgische Abteilung des Klinikums soll 38 Betten umfassen und gemeinsam mit der plastischen Chirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung in den künftigen Betriebsteil Rheda verlegt werden. Über die Finanzierung dieser Betten wird noch gerungen. Die Krankenkassen bieten zwei Millionen Euro, das Städtische Klinikum aber will vier Millionen Euro pro Jahr, um die Leistungen abrechnen zu können. Heute wird darüber mit den Krankenkassen in Dortmund verhandelt.
Das Elisabeth-Hospital bietet ebenfalls unfallchirurgische Leistungen an und kann außerdem eine Orthopädie vorweisen, die medizinisch eng zu dieser Disziplin gehört. Die Unfallchirurgie am Standort Rheda könnte dem Hospital eines Tages Patienten kosten. In einer Pressemitteilung hofft Hospital-Leiter Dr. Stephan Pantenburg, eine rechtssichere Arbeits- und Verhandlungsgrundlage herbeizuführen. Das St. Vinzenz-Hospital in Wiedenbrück zieht ebenfalls vor Gericht.

Artikel vom 12.07.2005