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Betrunken am Steuer:
900 Euro Geldstrafe

32-Jähriger wegen Unfallflucht vor dem Kadi


Herford (cl). Verteidiger Hartwig Heinrich konnte mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl, den sein Mandant Besim F. (Name geändert) bekommen hatte, »die Preise reduzieren«. Dem ledigen Türken wurden zweifache Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht vorgeworfen. Von Richterin Judith Warner wurde er nun wegen Vollrausch zu zu 900 Euro Geldstrafe (45 Tagessätze) und insgesamt 17 Monaten Sperrfrist verurteilt.
Am 10. April 2004 hatte der 32- Jährige beim Ausparken an der Credenstraße die PKW vor und hinter seinem Auto deutlich angestoßen. Nur wenige Minuten später beschädigte er dann an der Elverdisser Straße einen geparkten Seat. Der Angeklagte richtete damit einen Totalschaden am Seat in Höhe von rund 10 000 Euro an. Großer Schaden entstand zudem an seinem eigenen Fahrzeug. Die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit wurde auf zweieinhalb Promille zurückgerechnet.
Inzwischen spürt er täglich die Folgen seines Leichtsinns: Die Wege zur Umschulung im Indu-striegebiet Bustedt und die Besuche der Berufsschule in Brackwede sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln kaum zu bewerkstelligen. Dabei war sein Führerschein noch fast druckfrisch: Mit 31 Jahren hatte er sich entschlossen, den Hänseleien seiner Bekannten durch den Erwerb eines Führerscheins ein Ende zu setzen. Da er Alkohol strikt mied, wurde er schnell zu einem beliebten »Chauffeur«.
Am Tattag fand jedoch eine Feier mit ehemaligen Kollegen statt. Weil er schon zwei Alster getrunken hatte, ließ er sich von seiner Freundin zum Treffpunkt bringen. Den Heimweg wollte eigentlich zu Fuß bewältigen. Dann verließ ihn jede Erinnerung. Erst später wurde ihm erzählt, er habe einen Handyanruf bekommen und sei plötzlich verschwunden gewesen. Da muss es zu der unseligen Fahrt gekommen sein.

Artikel vom 13.07.2005