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Verbrennen
nicht erlaubt

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Kirchlengern (BZ). Immer wieder kommt es zu Einsätzen des Ordnungsamtes oder der Polizei, weil einige Bürger Kirchlengerns Gartenabfälle verbrennen. Dieses ist aber seit Anfang des Jahres auch in Kirchlengern - wie im gesamten Kreis Herford - nicht mehr erlaubt. Ist es Unwissenheit oder hofft man, dass man vielleicht nicht erwischt wird?

Deshalb will die Gemeinde Kirchlengern noch mal auf die eindeutige Rechtslage hinweisen. Gartenabfälle dürfen zu keiner Zeit mehr verbrannt werden. Dass sonstige Abfälle wie Sperrmüll nicht verbrannt werden dürfen, sondern über die Sperrmüllabfuhr oder entsprechende Muldendienste entsorgt werden müssen, versteht sich von selbst. Sollte dies dennoch geschehen, wird ein erhebliches Bußgeld durch den Kreis Herford verhängt, das in der Regel höher ausfällt als die »legalen« Entsorgungskosten dieser Abfälle.
Auch in den Fällen, in denen »nur« Gartenabfälle verbrannt werden, wird die Gemeinde Kirchlengern künftig aufgrund der geänderten Rechtslage Bußgelder verhängen müssen. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten können Bürger jedoch vermeiden, denn zum Verbrennen gibt es zahlreiche Alternativen:
1. die Biotonne;
2. die Abgabe von Kleinmengen bis 100 Kilogramm pauschal für fünf Euro bei der Firma Kuhlmann (Spradower Weg);
3. die Abgabe von Kleinmengen bis 100 kg pauschal für 4.20 Euro bei der Firma Kompotec in Belke-Steinbeck. Größere Mengen werden gewogen und je nach Art und Menge berechnet;
4. Häckseldienst.
Weitere Informationen bzw. Broschüren zur Biotonne oder zu den Kosten bei Kompotec sind im Bürgerbüro bzw. bei der Abfallberaterin Annette Hassebrock, Telefon 7573-170, erhältlich.

Artikel vom 14.07.2005