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Stark angetrunken
mit Lkw kollidiert

Versmolder entgeht knapp Haftstrafe

Versmold/Halle (mel). »Mit 2,89 Promille würden die meisten den Autoschlüssel nicht mehr ins Schloss bekommen«, warf Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld dem Angeklagten vor, in diesem Zustand Auto gefahren zu sein. Und nicht nur das: Anstatt seine Fahrbahn nutzte der Versmolder den Radweg auf der gegenüberliegenden Seite. Als ihm ein Lastwagen entgegen kam, versuchte er noch, die Spur zu wechseln. Dabei kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge.

Er habe bei einem Freund dessen Geburtstag gefeiert, räumte der Angeklagte ein, am 29. Dezember vergangenen Jahres stark alkoholisiert gefahren zu sein. Wie er allerdings auf den Radweg gekommen sei, daran konnte sich der Mann nicht erinnern. Der Lkw-Fahrer, der am frühen Morgen gegen 5 Uhr auf der Münsterstraße unterwegs war, schilderte: »Ich war gerade erst angerollt, als der Angeklagte aus der Straße Alte Landwehr bog. Doch anstatt auf die richtige Fahrbahn zu fahren, kam er mir auf dem Gehweg entgegen.«
Der Schaden an beiden Fahrzeugen war nicht erheblich, die Gefahr laut des Haller Amtsrichters jedoch groß: »Stellen Sie sich mal vor, was mit Ihnen passiert wäre, wenn der Lkw schneller gefahren wäre«, mahnte Pöld den Angeklagten. Weil der Versmolder schon einmal wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde, war an eine milde Strafe nicht zu denken. »Nachdem Sie schon einmal auffällig geworden sind, hätte die Justiz ein anderes Verhalten erwartet«, machte Pöld dem Angeklagten klar, dass er seinen Führerschein, der nach dem Unfall eingezogen wurde, so schnell nicht wiederbekommen würde.
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte der Richter den Mann zu 80 Tagessätzen à 30 Euro. Außerdem wird er weitere zwölf Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen. »Sie sind knapp an einer Haftstrafe vorbeigeschlittert«, gab Pöld dem Angeklagten mit auf den Heimweg.

Artikel vom 09.07.2005