09.07.2005
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Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2004 wird beschlossen.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 Abs. 1 GO Entlastung erteilt.
Die Jahresrechung der Stadt Borgholzhausen für das Haushaltsjahr 2004 liegt gemäß § 94 Abs. 2 GO an sieben Tagen, und zwar
vom 11.07.2005 bis 15.07.2005 und am 18.07.2005 und 19.07.2005
während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Zimmer 9, Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den allgemeinen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 3 GO wird hiermit hingewiesen.
Borgholzhausen, den 07.07.2005
Der Bürgermeister
Keller
Artikel vom 09.07.2005