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Das Rebhuhn schützen

Landwirte können an Förderprogramm teilnehmen

Stemwede (WB). Stemweder Gebiete wurden in diesem Jahr neu in das Förderprogramm »Artenreiche Feldflur« aufgenommen. Bisher beschränkte sich die Förderung im Kreis auf Gebiete in Minden, Pr. Oldendorf und Lübbecke. Nun können auch Landwirte aus Stemwede an diesem Programm teilnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW und der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen haben kurzfristig beschlossen, weitere Fördermittel für das Programm »Artenreiche Feldflur« für Vertragsabschlüsse im Jahr 2005 bereitzustellen. Das Amt für Agrarordnung Bielefeld weist darauf hin, dass das Antragsverfahren für das Programm begonnen hat. Bis zum 2. August können interessierte Landwirte Anträge für den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen stellen.
Um das vom Aussterben bedrohte Rebhuhn zu schützen, entstand im Jahr 1996 auf Initiative des Landesjagdverbandes und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW das Förderprogramm »Artenreiche Feldflur«. Das Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Agrarlandschaft für das Rebhuhn, den Feldhasen und andere, auch nicht jagdbare Tierarten aufzuwerten. In diesem Jahr stehen 250 000 Euro für Hegemaßnahmen zur Verfügung.
Bislang beteiligten sich in den zurückliegenden Bewirtschaftungsjahren in den Kreisen Minden und Herford mehr als 130 Landwirte an diesem Programm. Für den Abschluss von Verträgen wurden in diesem Zeitraum etwa 80 000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt.
Die Fördergelder werden für Maßnahmen zur Biotophege in bestimmten Lebensräumen des Rebhuhnes zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind die Anlage von Stilllegungsstreifen und Kombistreifen (Wildäsungsstreifen und Brache), der Überhalt von Zwischenfrüchten und Stoppelbrache sowie die dauerhafte Anlage von Hecken und Feldholzinseln.
Eine Förderung kann nur in der vom Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft und dem Landesjagdverband festgelegten Gebietskulisse erfolgen. Diese wurde nun auf Stemwede erweitert.
Die eingeschränkte Gebietskulisse in Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel auf die Landschaftsräume beschränkt, die zur Zeit noch einen zufriedenstellenden Rebhuhnbestand aufweisen. Diese noch vorhandenen Bestände sollen gezielt geschützt werden, um von dort aus eine Wiederausbreitung des Rebhuhnes zu bewirken. Die fachliche Abgrenzung der Gebietskulisse erfolgte durch die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung in Bonn, die landesweit einen Überblick über die Bestände des Rebhuhnes hat.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ist nur ein kurzfristiger Antragszeitraum möglich. Trotzdem erhoffen sich die Kreisjägerschaft, die Naturschutzverbände und das Amt für Agrarordnung Bielefeld eine ähnlich hohe Beteiligung wie im letzten Vertragsjahr. Aufgrund der immer knapper werdenden Finanzmittel kann eine Förderung aber nur so lange gewährt werden, wie ausreichende Haushaltsmittel vorhanden sind.
Aus diesem Grund bittet das Amt für Agrarordnung noch einmal ausdrücklich alle beteiligten und interessierten Landwirte, ihre Anträge möglichst schnell, spätestens jedoch bis zum 2. August in Bielefeld einzureichen. Die Bewilligung der Verträge erfolgt nach dem Datum des Eingangsstempels. Anträge können beim Amt für Agrarordnung Bielefeld angefordert werden. Für telefonische Rückfragen stehen bei der Behörde die Sachbearbeiter Caspersmeier (Tel. 0521 / 528 4202) und Rolfsmeyer (Tel. 0571 / 528 4203) zur Verfügung.

Artikel vom 07.07.2005