06.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Räuberpistole
mit Handy

Einbrecher in Haft

Herford (cl). Im Jahr 2000 war der gelernte Gebäudereiniger Detlef M. (Name geändert) wegen mehrerer schwerer Diebstähle zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seit zwei Jahren ist der Bielelder arbeitslos, nachdem eine Bekannte in Hannover ihn rausgeworfen hatte, wurde er obdachlos und kroch bei seiner Schwester unter.

Über die Weihnachtsfeiertage 2004 war er nach Überzeugung des Gerichtes in die Räume eines Finanzdienstleisters in Spenge eingebrochen, hatte vier Büros und die Küche durchsucht und war ohne Beute abgezogen. Richterin Claudia Schonscheck verurteilte ihn auf Antrag von Staatsanwältin Alexandra Löw zu fünf Monaten mit Bewährung.
Detlef M. hatte sich bei seinem nächtlichen Geschäftsbesuch einen bösen Kunstfehler geleistet: Er hatte sein Handy auf der Fensterbank liegen lassen, über die er eingestiegen war. Um diesen Schnitzer auszubügeln, dachte er sich eine abenteuerliche Geschichte aus: Ein Unbekannter habe ihm das Handy am ersten Weihnachtsfeiertag entwendet, sei umgehend nach Spenge zum Einbrechen gefahren und habe es zurückgelassen, um eine falsche Spur zu legen.
Polizei reagiert
auf eigene SMS
Um diese Räuberpistole zu untermauern, schrieb er vom Handy seiner Schwester eine SMS auf das eigene: »Lieber Dieb, gib mir mein Handy zurück, sonst erfolgt Strafanzeige!« Schon am nächsten Tag war die Antwort da: »Handy ist bei der Herforder Polizei. Bitte melden Sie sich. Dies können Sie als Vorladung verstehen!«
Die Richterin folgerte mit unbestechlicher Logik: »Jeder Mensch mit gutem Gewissen hätte sich sofort und erleichtert zur Polizei begeben, um das Handy wieder in Empfang zu nehmen.« Detlef M. reagierte aber überhaupt nicht.
Erst als die Strafanzeige ins Haus flatterte, meldete er sich bei der Bielefelder Polizei und fragte, wie lange er noch auf sein Handy warten müsse.

Artikel vom 06.07.2005