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Verrohrung ist nicht
genehmigungsfähig

Schließung des Mühlengrabens diskutiert

Westheim (WV). Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat sich in seiner jüngsten Sitzung vor den Sommerferien mit einem Antrag auf Schließung des Mühlengrabens und dem damit verbundenen Ausbau der Waldecker Straße in Westheim befasst. Das Gremium empfahl mit großer Mehrheit, den vorliegenden Antrag auf Planfeststellung zur Schließung des Mühlengrabens aufrecht zu erhalten.

Zum Hintergrund: Im Jahr 2003 wurde gemeinsam mit dem Betreiber des neuen Kraftwerks in Westheim ein Antrag auf Schließung des Mühlengrabens bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises gestellt, nachdem aufgrund der Verlagerung des Kraftwerks nur noch wenig Wasser (50 Liter pro Sekunde) durch den Graben floss.
In diesem Zusammenhang musste eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt werden. Die Entscheidung, was mit dem Mühlengraben endgültig passieren sollte, wollte die Stadt Marsberg erst nach der grundsätzlichen Entscheidung der Wasserbehörde über eine mögliche Schließung des Grabens treffen. Denn der Bezirksausschuss Westheim hatte empfohlen, den Graben teilweise zu verrohren und zum Teil (im Bereich der Waldecker Straße) offen zu halten.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde von den Beteiligten unter anderem die Frage der Denkmalwürdigkeit des Grabens aufgeworfen. Eine Stellungnahme des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege bestätigte die Vermutung: Der Graben und das ehemalige Elektrizitätswerk einschließlich der beiden zugehörigen Wehranlagen sind denkmalwert. Zuständig für die Prüfung der Eintragung in die Denkmalliste ist in diesem Fall die Bezirksregierung in Arnsberg.
Zwischenzeitlich wurde von der Unteren Wasserbehörde klar dargelegt, dass eine Verrohrung des Mühlengrabens nicht genehmigungsfähig sei, da sie nicht den Regeln der heutigen Technik entspreche, was aber Voraussetzung für einen Gewässerausbau sei. Aus diesen Gründen hätte ein entsprechender Antrag keine Aussicht auf Erfolg.
Neben der wasserrechtlichen Problematik ist auch die Frage des dringend erforderlichen Ausbaus der Waldecker Straße (L 636) berührt. Der Mühlengraben verläuft auf einem Teilstück entlang der Straße - eine Schließung des Grabens würde den Straßenausbau erheblich verbilligen, weil dann die aufwändige Stützmauer und ein Brückenbauwerk entfallen könnten. So könnte sich die Chance auf einen kurzfristigen Ausbau erheblich erhöhen.
Bürgermeister Hubertus Klenner betont: »Trotz der Notwendigkeit des Ausbaus der Waldecker Straße ist festzustellen, dass die Aussichten auf eine positive Entscheidung der Unteren Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen sehr gering sind. Die denkmalrechtliche Unterschutzstellung des Grabens ist zwar bisher nicht erfolgt. Hiermit muss jedoch in absehbarer Zeit gerechnet werden. Auch die vom Bezirksausschuss/Ortsbeirat Westheim vorgeschlagene Variante einer teilweisen Verrohrung und einem teilweisen Offenhalten hat aus wasserwirtschaftlichen Gründen leider keine Aussicht auf Erfolg.«

Artikel vom 12.07.2005