07.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Süchtiger
rückfällig

Bewährungsstrafe

Hiddenhausen (cl). »Wegen Ihnen verlieren wir hier langsam unsere Glaubwürdigkeit!« klagte Richterin Alexandra Sykulla, setzte aber trotzdem die zehnmonatige Freiheitsstrafe wiederum zur Bewährung aus.

Dabei hatte der angeklagte Hiddenhausener Roland I. (Name geändert) schon drei laufende Bewährungen offen, als er erneut fünf Diebstähle beging - Alkohol, Parfum und ein Fahrrad.
Im vergangenen Juli saß Roland I. wegen dieser Delikte schon einmal vor derselben Richterin. Damals war er aber in einer derart desolaten Verfassung gewesen, dass Alexandra Sykulla aus Verantwortungsgefühl die Verhandlung ausgesetzt und Dirk Baumann als Pflichtverteidiger bestellt hatte, außerdem durch einen Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten überprüfen ließ.
»Inzwischen haben Sie sich aber ganz toll berappelt« bescheinigte die Richterin dem Angeklagten, der in Begleitung direkt aus einer Drogenklinik zum Prozess angereist kam. Nach einer früheren Entziehungsmaßnahme hatte er immerhin sieben Jahre clean gelebt, erst nach dem Rückfall häuften sich ab dem Jahre 2002 wieder die Verurteilungen wegen Beschaffungsdelikten.
Für die neue vierjährige Bewährungszeit bekam der Angeklagte zahlreiche Auflagen: Er muss die stationäre Therapie bis zum Ende durchstehen, sich anschließend einer Selbsthilfegruppe anschließen und unter der fortdauernden Aufsicht seiner hauptamtlichen Bewährungshelferin 250 gemeinnützige Sozialstunden ableisten.

Artikel vom 07.07.2005