05.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Vergewaltigung einer 18-Jährigen mit Gefängnisstrafe geahndet


Warburg/Paderborn (vah). Für drei Jahre und vier Monate muss ein 23 Jahre alter Warburger ins Gefängnis. Das hat das Paderborner Landgericht gestern entschieden.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der junge Mann Ende August des vergangenen Jahres eine 18 Jahre alte Frau in Hardehausen vergewaltigt hat.
Nach der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der Täter sein Opfer, die Freundin seiner damaligen Lebensgefährtin, unter einem Vorwand an den Hardehausener See gelockt hatte. Der 23-Jährige gaukelte seinem späteren Opfer am Telefon vor, die gemeinsame Freundin sei weggelaufen. Nun müsse man sie suchen. Hinter einer Holzhütte griff der Warburger dann sein Opfer an und vergewaltigte es.
Der Täter, der hartnäckig leugnete, hatte sich im Laufe der Vernehmungen häufig in Widersprüche verstrickt, berichtete Staatsanwalt Günter Krüssmann. So habe der Warburger zu Beginn der Vernehmungen sogar bestritten, jemals in Hardehausen gewesen zu sein. Die Beweislast sei jedoch erdrückend gewesen.
Um dem Opfer, das noch heute an den Folgen der Tat leidet, vor Gericht eine Vernehmung zu ersparen, hatte die Staatsanwaltschaft dem Täter eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten angeboten. Darauf hatten sich der Angeklagte und sein Verteidiger allerdings nicht eingelassen. Jetzt muss der Täter zehn Monate länger ins Gefängnis.

Artikel vom 05.07.2005