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Drohung nicht nachweisbar

Amtsgericht stellt Verfahren gegen ein Bußgeld ein

Bad Oeynhausen/Löhne (KaWe). Als Richterin Britta Kurhofer-Lloyd vorschlug, das Verfahren gegen ein Bußgeld von 300 Euro einzustellen, zögerte der Angeklagte (33) aus Minden zuerst und beteuerte seine Unschuld. Später willigte er ein. Vorgeworfen wurde ihm Bedrohung in zwei Fällen. Er solle seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau gedroht haben, sie umzubringen.

Hintergrund war, dass der angeklagte Türke am 13. Januar 2004 nach einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bielefeld seine Frau mit dem gemeinsamen Kind erblickt hatte und ihnen hinterher gerannt ist. »Ich habe mein Kind so lange nicht gesehen, wusste nicht, wie es ihm geht. Ich wollte es einfach nur wiedersehen«, erklärte der Angeklagte. Seine Frau, die versuche, den Umgang mit dem Kind zu verhindern, sei in Panik geraten und mit der Tochter davongelaufen, während ihre Mutter versuchte, den Vater des Mädchens aufzuhalten. Dabei soll - laut Aussage der Mutter - der Angeklagte auf türkisch gebrüllt haben »Ich bringe euch um!«. Er selber stritt ab, diese Drohung ausgesprochen und überhaupt türkisch geredet zu haben. Schließlich mussten Justizvollzugsbeamte des Bielefelder Gerichts eingreifen, um Schwiegermutter und Schwiegersohn auseinander zu bringen. Bei der Verhandlung sagten die Justizbeamten jetzt aus, dass sich der Angeklagte und die Schwiegermutter auf türkisch angebrüllt hätten, sie aber über Inhalte nichts sagen könnten.
Am 21. Januar 2004 soll der Türke seine Frau in einem Mindener Kindergarten bedroht haben. Dort wollte er sein Kind sehen. »Wir haben uns beim Jugendamt Löhne versichert, ob er seine Tochter sehen darf und ihn dann hereingelassen«, so ein Zeuge, der zu dieser Zeit Leiter des Kindergartens war. Er beurteilte das Verhalten des Angeklagten an diesem Tag als ruhig und nicht aufbrausend aggressiv. Die Mutter des Kindes rannte in die Küche der Einrichtung, wobei sie geschrieen haben soll: »Hilfe, er will das Kind entführen«.
Da die Justizvollzugsbeamten aussagten, dass der Angeklagte auch türkisch gesprochen haben soll, konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der Mann eine Drohung ausgesprochen hatte. Die Schwiegermutter des Angeklagten verwickelte sich zudem in Widersprüche und war daher nicht glaubwürdig. Daraufhin schlug die Richterin vor, das Verfahren gegen ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro, das der Kindernothilfe zu Gute kommen soll, einzustellen. Die Noch-Ehefrau des Angeklagten wurde als Zeugin nicht mehr gehört. Nach kurzer Beratung stimmten der Einstellung alle Parteien zu.

Artikel vom 05.07.2005