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Hooligans: Reisefreiheit eingeschränkt


Bielefeld/Minden (WB). Die Reise von polizeibekannten Fußball-Hooligans zu Auslandsspielen darf nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Minden bei der Gefahr von Ausschreitungen von den Behörden verhindert werden. In den konkreten Fällen ging es um zwei Mitglieder der Bielefelder Hooligan-Szene, deren Reisefreiheit vor einem Länderspiel in Wien im Jahr 2004 beschränkt wurde.
Die Männer hatten argumentiert, ihre Verurteilungen wegen Gewalttaten lägen schon zu lange zurück. In den vergangenen Jahren sei es nur noch zu Ermittlungsverfahren gekommen. Nach Ansicht der Richter aber war die Entscheidung der Behörde unter anderem deshalb richtig, weil sich die Männer nie von der Hooligan-Szene distanziert hatten. Im übrigen sei eine fünfjährige Bewährungszeit nach deren Hooligan-Aktivitäten noch nicht abgelaufen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Az.: 11 K 2952/04 und 11 K 3164/04

Artikel vom 04.07.2005