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Artenschutz kennt keine Grenzen: Spätestens bei der Einfuhr ins Heimatland beschlagnahmt der Zoll nicht genehmigte Mitbringsel aus der Tier- und Pflanzenwelt, wie zum Beispiel diese Schuhe aus Schlangenleder. Foto: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe

Artikel vom 04.07.2005