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Mitbringsel: Fotos statt
exotische Urlaubssouvenirs

Urlaubstipp der unteren Landschaftsbehörde

Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Urlauber zieht es wieder in exotische Länder. So manch ein Tourist neigt während seiner Reise dazu, sich einen Hauch Exotik als Souvenir mit nach Hause zu nehmen. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, aus denen solche Mitbringsel erzeugt werden, sind jedoch vom Aussterben bedroht und unterliegen strengen Ausfuhrbestimmungen.

Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh empfiehlt deshalb allen Urlaubern, auf tierische und pflanzliche Souvenirs ganz zu verzichten und sich stattdessen mit unkritischen Andenken, wie Textilien, Keramik oder Fotos zu begnügen.
Häufig beeindrucken exotische Andenken, wie eine Elfenbeinschnitzerei, eine Korallenkette oder ein farbenprächtiger Schmetterling hinter Glas durch ihre Besonderheit und ihre Einzigartigkeit. »Oft wissen die Reisenden aber nicht, dass der Kauf solcher Erinnerungsstücke eine böse Überraschung in der Heimat nach sich ziehen kann«, so Marion Wellerdiek, Artenschutz-Expertin beim Kreis Gütersloh.
Eine Vielzahl exotischer Tier- und Pflanzenarten unterliegen mittlerweile den strengen Schutzbestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, da sie in ihren Herkunftsländern bereits vom Aussterben bedroht sind. Für die Einfuhr dieser tierischen und pflanzlichen Souvenirs ins Heimatland sind amtliche Dokumente erforderlich. Diese stellt die zuständige Behörde im Urlaubsland aber nicht ohne Weiteres aus. »Wer bei der Einreise mit ungenehmigten Mitbringseln vom Zoll erwischt wird, muss mit der Beschlagnahmung und einem drastisches Bußgeld rechnen«, warnt Wellerdiek. Auch wenn Verkäufer im Urlaubsland versichern, dass die Andenken problemlos mit nach Hause genommen werden können, ist Vorsicht geboten. Ebenso sind vom Händler angebotene Papiere sehr kritisch zu beurteilen.
Wer mehr über das Thema erfahren möchte, kann sich im Internet unter www.zoll.de (Suchbegriff »Private Einfuhren«) die Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen »Artenschutz - Der Zoll im Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt« herunterladen. Bei Fragen zum Artenschutz können sich Interessenten aber auch unter Tel. 0 52 41 / 85 27 19 oder E-Mail Marion.Wellerdiek@gt-net.de an die untere Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh wenden.

Artikel vom 04.07.2005