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Bürger entscheiden

Rat beschließt einstimmig Satzung


Rahden (bös). Satzungen werden zwar geändert, aber nur redaktionell. »Wasser und Abwassergebühren werden nicht erhöht, der Bürger muss nicht mehr bezahlen«, stellte Bürgermeister Bernd Hachmann in der Ratssitzung am Donnerstag klar. Tiefer in die Tasche greifen muss der Bürger also nicht, aber mehr entscheiden darf er künftig. Denn der Rat beschloss eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren. »Diese kommt zustande, wenn neun Prozent der Wahlberechtigten im Stadtgebiet einen Antrag stellen«, sagte Hauptamtsleiter Werner Thielemann. Das seien ungefähr 1 100 Einwohner. In Rahden werden die Bürgerbegehren nicht an der Urne, sondern per Briefwahl entschieden. Mit etwa 5 000 Euro bezifferte Thielemann die Kosten. Möglich sei ein Bürgerbegehren nur für das gesamte Stadtgebiet, einzelnen Ortschaften stehe dieses Recht nicht zu. Auch nicht über alles dürfen die Bürger entscheiden. So muss bei Projekten die Finanzierbarkeit dargelegt werden. Einschränkungen gibt es auch im Baurecht oder bei der Organisation der Verwaltung, nennt Thielemann Beispiele. Auch könne kein Bürgerbegehren gegen private Vorhaben angestrengt werden.

Artikel vom 02.07.2005