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Leserbrief


»Gesetzliche
Lücke ausgenutzt«
Zur Schließung des Evangelischen Krankenhauses Rheda erreichte uns folgender Leserbrief:
Jeder kann verstehen, dass die Betroffenen über die blitzartige Schließung des Krankenhauses empört sind. Es riecht nach juristischer Spitzfindigkeit, wenn die Krankenkassen behaupten, »es lag kein rechtlich gültiger Feststellungsbescheid vor«. Alle Berichte verdeutlichen, dass die Krankenkassen selbstsicher handeln konnten, weil sie vermutlich eine winzige gesetzliche Lücke ausnutzten. Deshalb weist die ad hoc-Schließung auch auf die Schattenseite des Pluralismus hin. Diese bedeutet hier, dass eine wirtschaftich selbständige Struktur wie die Krankenkassen ihre Macht rücksichtslos ausüben konnte. Bei solchen Vorgängen fehlt längst ein Instrument, welches bisher öffentlich nicht angedacht wurde. Es könnte vermittelnde oder vierte Gewalt genannt werden. Die Verantwortlichen des Krankenhausträgers hätten diese Gewalt anrufen können, um den Krankenkassen die Schließung bis zur juristischen Klärung zu untersagen.

Hubert Laufer
3 33 32 Gütersloh

Artikel vom 02.07.2005