02.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Obstwiese darf nicht bebaut werden

Nach Gesetzesänderung zwei Grundstücke weniger im Baugebiet »Am Blömkenberg«

Borgholzhausen (kan). Das neue Baugebiet »Am Blömkenberg« ist um zwei Baugrundstücke verkleinert worden. Grund dafür ist eine Änderung des Landschaftsgesetzes, die die Beseitigung von Streuobstwiesen nicht mehr erlaubt.

Eine Obstbaumwiese gibt es auch auf der Fläche, die überbaut werden soll. Grundstückseigentümer Günter Schlömann äußerte am Donnerstag in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses seinen Unmut darüber, dass auf seiner Wiese keine Häuser errichtet werden dürfen: »Dem Plan stimme ich nicht zu. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Bäume, die krank bzw. nicht mehr standfest sind, geschützt werden.«
Ursprünglich waren zwischen der Straße »Am Blömkenberg« und der Bergstraße elf Wohnhäuser vorgesehen gewesen. Wie mehrfach berichtet, hat Heinz Bockstette bereits eine Baugenehmigung für zwei neue Senioren-Häuser erhalten. Von den neun anderen geplanten Baugrundstücken sind jetzt nur noch sieben übrig geblieben - aufgrund der Gesetzesänderung, die am 3. Mai in Kraft getreten ist.
Die Fläche, die nicht bebaut werden darf, soll Bestandteil des Bebauungsplanes bleiben. »Es handelt sich um einen Bereich, der seit Jahren im Flächennutzungsplan für die Wohnbaunutzung vorgesehen ist. Wir sind selbst überrascht worden von der Gesetzesänderung. Die Untere Landschaftsbehörde hat in ihrer vorherigen Stellungnahme nicht darauf hingewiesen, dass es Probleme geben könnte«, sagte Bürgermeister Klemens Keller gestern im WB-Gespräch.
Im Ausschuss hatte er bereits erklärt, dass es vor der Planänderung ein intensives Abstimmungsgespräch mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Landschaftsplaner gegeben habe. Hätte es keinen Kompromiss gegeben, so Keller, dann wäre die Baugrenze noch weiter zurückgesetzt worden.
Stadtplanerin Yvonne Duve vom Büro Nagelmann und Tischmann berichtete, dass auch eine FFH-Vorprüfung stattgefunden habe, da das Baugebiet 200 Meter vom FFH-Gebiet entfernt liege. Es sei festgestellt worden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten seien.

Artikel vom 02.07.2005