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Bügel und Etikett überführen Dieb

21-Jähriger streitet ab - Gericht glaubt dem Kaufhausdetektiv


Steinhagen (fn). Beharrlich bestritt der Angeklagte Abdul S. gestern vor Gericht die Vorwürfe. Doch es half ihm nichts. Am Ende sah es der Haller Amtsrichter Michael Hunke als erwiesen an, dass der 32-jährige Palästinenser aus Steinhagen eine Jacke im Wert von 60 Euro gestohlen hat.
Ein Kaufhausdetektiv hatte den 21-Jährigen dabei beobachtet, wie er bei Sinn Leffers in Bielefeld eine beigefarbene Jacke vom Ständer nahm und anprobierte. Dann habe sich der ihm bereits mehrfach aufgefallene Mann gebückt -ĂŠvermutlich, um die Jacke in seinen Rucksack zu stecken, doch das hatte der Detektiv selbst nicht sehen können. Ein mit der weiteren Verfolgung beauftragter Kollege habe den Angeklagten dann leider aus den Augen verloren, während der Zeuge selbst neben dem Jackenständer einen leeren Bügel und ein entsprechendes Etikett auffand. Zwei Tage später sei der Angeklagte dem Zeugen in der Stadt begegnet: mit der Jacke bekleidet.
Der 21-jährige Asylsuchende, dessen Aufenthalt in Deutschland derzeit geduldet ist, bestritt trotz dieser Aussage den Diebstahl. Er sei ein normaler Kunde, der ohne etwas zu kaufen, den Laden wieder verlassen habe.
Als problematisch stellte sich die Herkunft des bereits vorbestraften Angeklagten dar. Als Palästinenser in der Südsahara geboren und jetzt ohne Staatsangehörigkeit, starben die Eltern bereits früh. Um einem Krieg in der Heimat zu entgehen, floh er vor drei Jahren nach Deutschland. Das Gericht verurteilte ihn aufgrund der Indizien wegen Diebstahls nach Jugendstrafrecht zu einem Wochenendarrest sowie 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Verfahren wegen eines weiteren Diebstahls wurde eingestellt.

Artikel vom 01.07.2005