GEMEINDE HIDDENHAUSEN Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung Die Satzung über die Festlegung des Gemeindeanteils und des Anteils der Beitragspflichtigen zur Erhebung von Kostenbeiträgen nach § 8 KAG NW für die Installation der Beleuchtungseinrichung an der Erschließungsanlage Im Bohnenkamp auf dem Abschnitt von der Bahnhofstraße bis zur Straße Kirschengarten im Gemeindeteil Schweicheln-Bermbeck wird in der Zeit vom 4. 7. bis einschl. 10. 7. 2005 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, öffentlich bekannt gemacht. Hiddenhausen, den 30. 6. 2005 Rolfmeyer Bürgermeister