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Im Gleichschritt »Marsch«

Nethestadt hieß am Wochenende viele Gäste zum Schützenfest willkommen

Von Herbert Sobireg
Brakel (WB). Ganz im Zeichen der Schützen präsentierte sich die Nethestadt Brakel an diesem Wochenende. Denn der Bürgerschützenverein Brakel, laut Schützenbrief bereits im Jahre 1567 gegründet, feierte wieder sein nach alter Tradition festgelegtes Schützenfest.


Im Mittelpunkt standen die festlichen Umzüge durch die geflaggten und geschmückten Straßen der Nethestadt sowie die Paraden auf dem Marktplatz vor dem Rathaus Brakel.
Erster öffentlicher Höhepunkt für den neuen Schützenkönig Dietmar Baske war am Samstag die Königsparade mit Vorbeimarsch auf dem Marktplatz.
Unter klingendem Spiel und angeführt vom Spielmannszug Brakel und der Stadtkapelle Brakel waren die Züge des Schützenbataillons vor dem Rathaus aufmarschießt. Adjutant Rüdiger Frin nahm die Meldungen der einzelnen Zugführer entgegen und meldete die angetretenen Kapellen und Schützen anschließend Oberst Karl Fimmel, bevor dieser gemeinsam mit Adjutant Frin die Front abschritt.
Jubel brandete auf, als Oberst Fimmel dem neuen König Meldung machte und er mit dem Regenten, Bürgermeister Friedhelm Spieker, 1. Dechant Friedhelm Held, 2. Dechant Udo Kleinschmidt und Adjutant Rüdiger Frin die lange Front der grüßenden Schützen abschritt.
Anerkennung zollten dabei die Zuschauer insbesondere Klaus Tensi, der gekonnt die historische Schützenfahne während der Parade durch die Luft wirbelte.
Mit zünftigem Spiel postierten sich anschließend der Spielmannszug Brakel und die Stadtkapelle Brakel mitten auf dem Marktplatz, während sich Schützenkönig, Bürgermeister Spieker und die Führung des Bürgerschützenvereins gegenüber aufstellten. Zum Spiel der beiden Brakeler Musikvereine marschierten dann Schützen, Spielmannszüge und Blaskapellen traditionsgemäß im mehr oder weniger »strammen« Stechschritt am König vorbei.
Die zahlreichen Zuschauer hatten dabei ihren großen Spaß, als einige der Schützen doch große Mühe zeigten, grüßend und im Stechschritt ihrem Oberst die erforderliche Ehre zu erweisen.

Artikel vom 27.06.2005