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Dealerin muss
hinter Gitter

Urteil wegen Handel

Herford (cl). Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte das Schöffengericht die 38-jährige Herforderin Bianca A. (Name geändert) wegen Drogenerwerbs, -einfuhr und -handels zwischen Mai 2004 bis zu ihrer Festnahme am 1. März 2005.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung, wie sie Verteidiger Wegener aus Hannover gefordert hatte, lehnten Staatsanwalt Eckhard Hoffmann ebenso wie der Vorsitzende Richter Bernd Kahre und die Schöffen entschieden ab. Die Perspektiven erschienen ihnen zu unsicher: Die Schaustellerin ist seit acht Jahren drogenabhängig, ihr Ehemann seit 15 Jahren. Die Zeit bis zu einem Therapieantritt würde die Angeklagte, die während ihrer dreieinhalbmonatigen U-Haft ohne Heroin auskommen musste, allein nicht durchstehen. Im Urteil wird ausdrücklich eine Strafaussetzung in Aussicht gestellt, wenn ein Therapieplatz und eine Kostenzusage vorliegen.
Vor etlichen Jahren hatte die Mutter einer 14-jährigen Tochter zweimal eine Entgiftung auf sich genommen, vier Jahre wurde sie mit Methadon substituiert. Eine Entzugstherapie hatte sie aber aus familiären Gründen noch nie angestrebt. Beide Ehepartner sind seit Jahren arbeitslos. Die U-Haft hatte Bianca A. gezeigt, dass sie nur mit Hilfe einer erfolgreichen Therapie ihr Leben wieder »in den Griff« bekommen kann.
Die Anklageschrift basierte auf den Angaben des Ehemannes bei der Polizei. Vor Gericht verweigerte er jedoch die Aussage. Sein eigenes Verfahren läuft noch. Bianca A. gestand nur die Hälfte der ihr zur Last gelegten Taten. So räumte sie 30 statt 60 Drogenkäufe bei einem Herforder ein, der in Kürze vor dem Schöffengericht sitzen wird. Ebenso kaufte dieser viermal für sie bei litauischen Wanderdealern ein, sechsmal sei sie mit dem Zug oder Auto nach Rotterdam mitgefahren, um bei einem der berühmten Marokkaner Heroin und Kokain zu kaufen, das teilweise an einen größeren Kundenstamm weiter veräußert wurde.

Artikel vom 24.06.2005