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Blitzkasten im
Kanal versenkt

Bewährungsstrafe für Stemweder

Von Dieter Wehbrink
Stemwede/Rahden (weh). Der Fall sorgte für Aufsehen: Im März sägte ein Stemweder den »Starenkasten« an der L 770 in Twiehausen ab und versenkte das Tempomessgerät im Mittellandkanal in Getmold.

Am Dienstag musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Rahden verantworten. Richter Beimann verurteilte den 48-Jährigen wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Seinen Führerschein darf der bis zum Tatzeitpunkt völlig unbescholtene Stemweder behalten. »Er war sehr einsichtig, wirkte zerknirrscht und betroffen«, sagte Beimann der STEMWEDER ZEITUNG. »Deshalb sah ich von einem Fahrverbot ab.« Seinen Führerschein hätte der Verurteilte übrigens auch nicht verloren, wenn er den Starenkasten hätte stehen lassen. Obwohl die Feuerwehr Getmold das Gerät vom Grund des Kanalhafens bergen musste, hatte das Wasser den Film unbeschädigt gelassen. Die Auswertung ergab, dass der Mann 20 Kilometer zu schnell gefahren war. Hierfür wird lediglich ein Verwarngeld von 30 Euro fällig.
Doch nun wartet eine saftige Rechnung auf den Starenkasten-Säger. Wie Beimann erklärte, geht der Kreis Minden-Lübbecke davon aus, dass für die Kamera, deren Bergung und Wiederaufbau etwa 38 000 Euro fällig werden. »Die genaue Summe steht noch nicht fest«, sagte der Richter. »Die Wiedergutmachung des Schadens gehört zur Bewährungsauflage.«
Der Stemweder war morgens auf dem Weg zur Arbeit in Twiehausen geblitzt worden. Etwa 24 Stunden später machte er sich frühmorgens am Alten Postweg mit der Säge ans Werk. Sauber trennte er die Ständer ab und lud das Gestell ins Auto. Im nahen Getmold warf er das Gerät ins Kanalwasser.
Was der 48-Jährige nicht wusste: Zeugen hatten ihn beobachtet und die Polizei alarmiert. Sie stellten den Mann wenig später in seinem Zuhause. »Er hat vor Gericht angegeben, dass er die Geschwindigkeitsüberrschreitung vor seinem Sohn geheim halten wollte«, sagte Beimann. Der Nachwuchs hatte eine Woche vor der Tat seinen Führerschein bekommen und war vom besorgten Vater ermahnt worden, sich genau an die Straßenverkehrsvorschriften zu halten.

Artikel vom 23.06.2005