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gegen
Arbeitslosen

Beraterin beleidigt

Kreis Gütersloh (WB). »Wer versucht, mit Beleidigungen oder Drohungen seine Rechte bei der Arbeitsvermittlung durchzuboxen, muss mit einer Strafanzeige und Verurteilung rechnen«. Darauf weist Landrat Sven-Georg Adenauer hin und bezieht sich auf ein Urteil in einem aktuellen Fall.

Adenauer stellte sich mit einer Strafanzeige gegen einen Arbeitslosen hinter eine Mitarbeiterin und warnt »schwierige Personen vor verbalen und sonstigen Attacken« gegen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
Im dem konkreten Fall hatte laut Kreisverwaltung ein 22 Jahre alter Arbeitsloser aus Verl im Beratungsgespräch eine Mitarbeiterin der Arbeitsvermittlung in massiver Form beleidigt und bedroht. Die Fallmanagerin hatte ihm zuvor klar gemacht, dass ihm die Arbeitslosenhilfe gekürzt werde, wenn er weiterhin Gesprächstermine nicht wahrnehme und keine Eigeninitiative bei der Suche eines Praktikumsplatzes zeige.
Das geforderte Praktikum habe sich aus einer Qualifizierungsmaßnahme ergeben, an der der Arbeitslose seit Mai 2004 teilnahm. Der Arbeitslose habe mit der Aussage reagiert: »Wenn Sie mir mein Geld streichen, wundern Sie sich nicht über Kratzer an Ihrem Auto«. Im weiteren Verlauf habe die Arbeitsvermittlerin versucht, das Gespräch zu versachlichen. Sie habe dem Arbeitslosen einen weiteren Termin angeboten und darauf hingewiesen, dass er sich melden müsse, wenn er den Gesprächstermin nicht wahrnehmen könne. Seine Antwort »Lassen Sie mich in Ruhe und machen Sie das, was Sie am besten können, nämlich die Beine breit« kam dem jungen Erwachsenen teuer zu stehen. Mit dem Fehlverhalten handelte er sich beim Amtsgericht Gütersloh eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro ein.
»Eine derartige Verhaltensweise gegenüber Mitarbeitern ist für den Kreis als Arbeitgeber und für mich als Dienstvorgesetzten nicht akzeptabel. Denn diese nehmen, gerade in dem konfliktträchtigen Bereich, ihre Aufgaben im Gemeinwohlinteresse wahr und verdienen daher den Schutz vor Nötigungen und Beleidigungen«, so die Stellungnahme des Landrates zu seiner Strafanzeige. »Das Urteil wird sicher auch andere abschrecken und dazu anhalten, mit meinen Mitarbeitern sachlich und fair zusammenzuarbeiten«. Az 999/04

Artikel vom 23.06.2005