04.07.2005
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Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 BauGB ausgelöst.
In seiner Sitzung am 16. 3. 2005 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 »Gebiet zwischen Detmolder Straße, Schulstraße, Siegfriedstraße und Brüderstraße« zuge-stimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsentwurf ist in der Zeit vom 14. 7. 2005 bis einschließlich
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann in der Zeit vom 4. 7. 2005 bis
Artikel vom 04.07.2005