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Amtliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 16. 3. 2005 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 »Gebiet zwischen Detmolder Straße, Schulstraße, Siegfriedstraße und Brüderstraße« gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § Abs. 8 BauGB beschlossen.
Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 BauGB ausgelöst.
In seiner Sitzung am 16. 3. 2005 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 »Gebiet zwischen Detmolder Straße, Schulstraße, Siegfriedstraße und Brüderstraße« zuge-stimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsentwurf ist in der Zeit vom 14. 7. 2005 bis einschließlich22. 8. 2005 im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann in der Zeit vom 4. 7. 2005 bis22. 8. 2005 an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.

Artikel vom 04.07.2005