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Amtliche Bekanntmachung
Der Kreis Herford - Umwelt - hat im Rahmen der Vorprüfung im Einzelfall nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass eine im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Kreisstraße 40 - Schäferweg - in Rödinghausen vorgesehene naturnahe Ge- wässerverlegung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Der Wortlaut der nach § 3a UVPG erforderlichen Bekanntmachung wird vom 27. 6. bis 6. 7. 2005 im Foyer des Kreishauses Herford, Amtshausstraße 3 aus- gehängt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Nachrichtlich wird die Bekanntmachung auf den Internetseiten des Kreises Herford (www.kreis-herford.de) veröffentlicht und im Rathaus der Gemeinde Rödinghausen ausgehängt. Auf Wunsch wird die Bekanntmachung versandt, Bestellungen werden unter der Telefonnummer 0 52 21 / 13 23 40 oder der E-Mail-Adresse a.henke@kreis-herford.de entgegengenommen.
Herford, den 22. 6. 2005
Kreis Herford
Die Landrätin

Artikel vom 24.06.2005