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Lehrerin erhält nicht mehr Geld

Erfolglose Klage

Lübbecke (WB/HoG). Ohne Erfolg blieb die Klage einer Realschullehrerin aus Lübbecke, ihr ein höheres Gehalt zu zahlen und erlittene finanzielle Nachteile für die Vergangenheit auszugleichen.

Die Klägerin war zunächst 16 Jahre lang im nordrhein-westfälischen Schuldienst tätig und erhielt für ihre Lehrtätigkeit ein Gehalt, das sich nach der Besoldungs-gruppe A 13 richtete. Auf ihren Wunsch wurde sie bei gleicher Bezahlung zu einem anderen Bundesland versetzt. Als die Klägerin im Jahr 2002 aus persönlichen Gründen nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren wollte, machte die Bezirksregierung Detmold sie auf die inzwischen für Realschullehrer abgesenkte Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 aufmerksam. Gleichzeitig wurde die Klägerin gebeten, auf eine Bezahlung entsprechend ihrer früheren Einstufung zu verzichten. So eine schriftliche Verzichtserklärung gab die Klägerin im Sommer 2003 vor ihrer Rückversetzung ab.
Die 4. Kammer führte im Urteil aus, dass das beklagte Land der Klägerin wirksam ein rangniedrigeres Amt der Besoldungsgruppe A 12 verliehen habe. Dies sei auch ohne eine förmliche Beamtenernennung möglich gewesen. Dementsprechend stehe ihr auch nur ein Gehalt nach dieser Besoldungsgruppe zu. Hinzu komme, dass die Klägerin bereits im Vorfeld ihres Arbeitsplatzwechsels über die neuen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen im Bilde gewesen sei und diesen bewusst zugestimmt habe.
Nur auf Grund dieser Erklärung sei es zu ihrer Rückversetzung gekommen, die eher als Entgegenkommen des beklagten Landes anzusehen sei. Ihr Versuch, sich durch die Rüge vermeintlicher formeller Fehler im Nachhinein von der Verbindlichkeit ihrer früheren Erklärung zu lösen, sei als rechtsmissbräuchlich zu bewerten.

Artikel vom 23.06.2005