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Kreis-Mitarbeiterin übel beleidigt: 900 Euro Geldstrafe


Altkreis Halle (WB). »Wer versucht, mit Beleidigungen, Drohungen oder sonstigem Fehlverhalten seine Rechte bei der Arbeitsvermittlung durchzuboxen, muss mit einer Strafanzeige und Verurteilung rechnen«. Darauf weist Landrat Sven-Georg Adenauer anlässlich einer erfolgreich abgeschlossenen Strafanzeige in einem aktuellen Fall hin. Er stellte sich mit der Maßnahme bewusst hinter seine Mitarbeiterin und möchte schwierige Personen vor verbalen und sonstigen Attacken gegen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung warnen.
Im einem konkreten Fall hatte ein 22 Jahre alter Arbeitsloser im Beratungsgespräch eine Mitarbeiterin der Arbeitsvermittlung in massiver Form beleidigt und bedroht. Die Fallmanagerin machte ihm zuvor klar, dass ihm die Arbeitslosenhilfe gekürzt wird, wenn er weiterhin Gesprächstermine nicht wahrnimmt und keine Eigeninitiative bei der Suche eines Praktikumsplatzes zeigt.
Das geforderte Praktikum ergab sich aus einer Qualifizierungs-maßnahme, an der der Arbeitslose seit dem 15. Mai 2004 teilnahm. Der Arbeitslose reagierte mit der Aussage »Wenn Sie mir mein Geld streichen, wundern Sie sich nicht über Kratzer an Ihrem Auto«.
Im weiteren Verlauf versuchte die Arbeitsvermittlerin das Gespräch zu versachlichen. Sie bot dem Arbeitslosen einen weiteren Termin an und wies darauf hin, dass er sich melden müsse, wenn er den Gesprächstermin nicht wahrnehmen könne. Der darauf hin von ihm ausgesprochene Satz »Lassen Sie mich in Ruhe, und machen Sie das, was Sie am besten können, nämlich die Beine breit" kam den arbeitsunwilligen, jungen Erwachsenen teuer zu stehen. Mit dem Fehlverhalten handelte er sich eine Geldstrafe von 900 Euro ein.
»Eine derartige Verhaltensweise gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für den Kreis Gütersloh als Arbeitgeber und für mich als Dienstvorgesetzten nicht akzeptabel. Denn diese nehmen, gerade in dem konfliktträchtigen Bereich, ihre Aufgaben im Gemeinwohlinteresse wahr und verdienen daher bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben den Schutz vor Nötigungen und Beleidigungen durch die Allgemeinheit«, so die Stellungnahme des Landrates zu seiner Strafanzeige.
»Das Urteil wird sicherlich auch andere abschrecken und dazu anhalten, mit meinen Mitarbeiter/innen sachlich und fair zusammenzuarbeiten«, ist sich Adenauer sicher.

Artikel vom 23.06.2005