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Keine Ausbildungsentschädigung


Altkreis (WB/dpa). Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat im Streit um die Ausbildungsentschädigungen eine schwere Niederlage einstecken müssen. Wie das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte, verstoße die Spielordnung des DFB gegen das Grundgesetz. Sie schränke die Freiheit der Berufswahl ungerechtfertigt ein. Fortan müssen Bundesligisten und Vereine aus dem Semi-Profibereich keine Ausbildungsentschädigung mehr an den abgebenden Klub zahlen, wenn sie einen Nichtamateur ohne Lizenz (=Vertragsamateur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres) unter Vertrag nehmen. Den kleinen Klubs geht eine Einnahmequelle verloren. Kreisvorsitzender Horst-Dieter Knüppel weist darauf hin, dass das Urteil des OLG Oldenburg ab sofort rechtskräftig ist.

Artikel vom 23.06.2005