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Trio hofft
noch auf
Zivilgericht

Handball-Justiz

Lübbecke (HOK). Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Dortmund ab 12 Uhr in Saal 23 öffentlich über die Anträge des TuSEM Essen, der SG Wallau-Massenheim und des TV Willstätt auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung auf Teilnahme am Spielbetrieb der kommenden Saison.

Diesen drei Vereinen war von der HBL (Handball-Bundesligavereinigung) neben den Füchsen Berlin, der SG Werratal und dem SV Post Schwerin aus unterschiedlichen Gründen die Lizenz für die kommende Spielzeit verweigert worden; ihnen droht der Absturz in die Regionalliga.
Schwerin ist mittlerweile die Spielberechtigung nachträglich erteilt worden, Werratal nimmt die Entscheidung der HBL hin und verzichtet auf weitere Rechtsmittel. Die Füchse Berlin haben sich noch nicht geäußert, ob auch sie vor das Zivilgericht ziehen werden.
In einer Schiedsvereinbarung hatten sich alle 54 Bundesligavereine der HBL-eigenen Gerichtsbarkeit unterworfen und sich damit einverstanden erklärt, dass die letztinstanzliche Entscheidung über Lizenzierungsfragen vom Ständigen Schiedsgericht der HBL getroffen wird.
Das Ständige Schiedsgericht verhandelt die Fälle Wallau und Essen am 30. Juni in Minden. EHF-Pokalsieger TuSEM Essen muss seine Meldung für den Europapokal allerdings schon am 26. Juni abgeben. Daher nutzt der Verein die völlig legale und vom Gesetzgeber ausdrücklich für solche Fälle verankerte Möglichkeit (§ 1033 Zivilprozessordnung), trotz entgegenlautender Schiedsvereinbarung einstweiligen Rechtsschutz vor einem staatlichen Gericht zu suchen.
Auch in Wallau und Willstätt will man schnellstmöglich eine Entscheidung, um Planungssicherheit zu erhalten, schließlich enden die meisten Spielerverträge am 30. Juni. Die Fälle der Füchse Berlin und des TV Willstätt sollen gar erst am 11. Juli vom HBL-Gericht entschieden werden.
Im Fall einer positiven Entscheidung des Landgerichts Dortmund, wären die klagenden Vereine bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens zunächst wieder in der Liga. Eine endgültige Klärung wäre das also längst nicht, zumal die HBL angekündigt hat, ggf. ihrerseits in Berufung zu gehen. Sollten die Vereine in Dortmund scheitern, können sie nur noch auf das mit Berufsrichtern besetzte Ständige Schiedsgericht der HBL hoffen.

Artikel vom 23.06.2005