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Klagen jetzt die Krankenkassen?

Ministerium legt Bescheid zur Krankenhausplanung vor - Fusionen bewilligt

Von Michael Delker
Kreis Gütersloh (WB). Die Entscheidung zu den zukünftigen Krankenhaus-Strukturen im Kreis Gütersloh ist in den vergangenen Wochen mit Spannung erwarten worden. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat die Katze jetzt aus dem Sack gelassen. Eine Überraschung blieb aus. Das Ministerium ist dem Vorschlag gefolgt, den es bereits im Anhörungsverfahren zur Diskussion gestellt hatte.

Dieser Vorschlag ist nicht unumstritten. Bereits in der Anhörung stellten die Krankenkassen die Standorte in Rheda und Versmold in Frage (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Auf Kritik stießen zudem die Vorschläge, im Städtischen Klinikum Gütersloh Abteilungen für Visceral- und Unfallchirurgie, in Halle eine Lungenfachabteilung sowie in Versmold eine Abteilung für Frührehabilitation auszuweisen. Geebnet ist hingegen der Weg für die Übernahme des Evangelischen Krankenhauses Rheda durch das Städtische Klinikum Gütersloh. In Rheda sollen künftig Abteilungen für Chirurgie, plastische Chirurgie und HNO betrieben werden. »Ein Zeitpunkt für die Verlagerung der Abteilungen plastische Chirurgie und HNO ist nicht festgelegt«, erklärte am Montag Anita Jendryschik, Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Fusionieren dürfen auch die Krankenhäuser in Halle und Versmold. In Versmold wird eine Abteilung Frührehabilitation für den gesamten Krankenhausverband entstehen. Dieser besteht aus dem Städtischen Klinikum Gütersloh und dem Krankenhaus Halle. Zur Umsetzung der Struktur ist eine Baumaßnahme erforderlich, deren Finanzierung in ein künftiges Investitionsprogramm aufgenommen werden soll.
Sehr verhalten reagierten gestern die Krankenkassen und das St. Elisabeth-Hospital in Gütersloh auf die Entscheidung des Ministeriums. Karl-Josef Steden, Sprecher der AOK Westfalen-Lippe, ließ offen, ob die Krankenkassen dagegen klagen werden. »Erst ist die Bezirksregierung am Zug. Sie muss für jedes Krankenhaus einen Feststellungsbescheid erlassen. Dann werden die beteiligten Kassen das weitere Vorgehen beraten«, erklärte er im Gespräch mit dieser Zeitung. Das Ministerium sei in einigen Punkten von der Stellungnahme der Kassen abgewichen. Um Einspruch zu erheben, haben sie nach Eingang des Bescheides vier Wochen Zeit.
Die wird wahrscheinlich auch das St. Elisabeth-Hospital nutzen. Zwar wertet Verwaltungsleiter Dr. Stephan Pantenburg positiv, dass »die Bettenkapazität seines Hauses erhalten bleibt.« Das Gesamtkonzept für den Kreis Gütersloh hält er jedoch für nicht überzeugend. »Die Entscheidung zur Unfallchirurgie können wir nicht hinnehmen. Wir haben dort einen etablierten Schwerpunkt seit 20 Jahren«, sagt Pantenburg. Gemäß der Entscheidung des Ministeriums wird am Städtischen Klinikum eine Abteilung für Unfallchirurgie neu ausgewiesen.

Artikel vom 21.06.2005