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Antrag
abgewiesen

Collegium Humanum

Herford/Vlotho (HK). Ohne Erfolg blieb der Antrag des Vereins »Collegium Humanum«, der Landrätin des Kreises Herford und der Stadt Vlotho sowie ihrem Bürgermeister durch das Verwaltungsgericht Minden im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagen zu lassen, sich öffentlich zu den Aktivitäten dieses Vereins zu äußern.

Anlass war eine für den heutigen Samstag, 11 Uhr, geplante Kundgebung gegen das »Collegium Humanum«, zu der ein Zusammenschluss mehrerer Bildungsträger aufgerufen hatte. Der Verein, der der rechtsradikalen Szene zugerechnet wird, hatte bei dem Verwaltungsgericht Minden einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Damit sollte der Landrätin und dem Bürgermeister untersagt werden, sich öffentlich kritisch zu den Aktivitäten des »Collegiums Humanum« zu äußern.
Begründet wurde das Unterlassungsbegehren mit einem angeblichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Bei einem öffentlichen Aufruf zur Teilnahme an der geplanten Kundgebung sei mit Gewalttätigkeiten gegen die Mitglieder des Vereins zu rechnen.
Dieser Einschätzung folgte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht. Für die befürchteten gewaltsamen Auseinandersetzungen bestehen nach Auffassung des Gerichts keine hinreichenden Anhaltspunkte. Im Übrigen könne auch nicht festgestelltwerden, dass die beanstandeten Meinungsäußerungen die Rechte des Vereins verletzten.
Ob die Abgabe derartiger Erklärungen in den Aufgabenbereich der Landrätin bzw. des Bürgermeisters fielen, könne offen bleiben. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch setze voraus, dass eine rechtswidrige Beeinträchtigung eigener Rechte des Vereins zu besorgen sei. Das sei aber nicht der Fall.
Ein allgemeines Beanstandungsrecht gegenüber dem Verhalten von Amtsträgern stehe dem Verein nicht zu. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Artikel vom 18.06.2005