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Kreissparkasse erneut vor Gericht

Berufungsverhandlung gegen Haller Ehepaar am 5. September

Von André Best
Halle (WB). Die Kreissparkasse Halle muss sich in drei Monaten erneut wegen falscher Finanzberatung vor dem Oberlandesgericht Hamm verantworten.

Vier Tage nach der gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Ehepaar aus Werther, bei der sich beide Parteien auf eine Zahlung von 15 000 Euro geeinigt haben (WESTFALEN-BLATT berichtete), kommt es am Montag, 5. September, vor dem 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm zu einem weiteren Prozess wegen falscher Finanzberatung.
Rückblick: Die Kreissparkasse Halle war Ende 2004 vor dem Landgericht Bielefeld verurteilt worden, weil sie ein Ehepaar aus Halle (damals 70 und 64 Jahre) falsch beraten hat. Die Eheleute, seit 30 Jahren Kunden der Kreissparkasse, wollten ihre sämtlichen Ersparnisse von 130 000 Mark als Alterssicherung anlegen. Das Kreditinstitut verkaufte den alten Leuten Aktienfonds und Aktien, ohne sie hinreichend über die Risiken derartiger Anlageformen informiert zu haben. Nach kurzer Zeit war das Ersparte nur noch die Hälfte wert. Das Ehepaar, das von der Rechtsanwalts- und Notarskanzlei Diekmeyer & Kollegen vertreten wurde, bekam in vollem Umfang Recht. Die Kreissparkasse muss den Schaden ersetzen.
Weil sich das Geldinstitut im Recht fühlte, ging es in Berufung. Nun müssen die Hammer Richter entscheiden. Der Prozess beginnt um 9 Uhr.

Artikel vom 18.06.2005