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Tatenhausen: Parkplatz-Krieg geht weiter

Erstinstanzliches Urteil gegen Gasthof-Pächter - Verpächter planen ausgerechnet Stellplätze

Von Stefan Küppers
Halle-Tatenhausen (WB). In dem jahrelangen Kleinkrieg zwischen Pächter und Verpächter des bekannten und beliebten Gasthofes Tatenhausen haben die Verpächter einen Etappensieg vorm Amtsgericht Halle errungen. Danach war das Zuschütten einer großen Parkfläche am Haus, die der Gastwirt jahrelang nutzen konnte, rechtens. Pikant: Auf der seit Monaten nicht mehr nutzbaren Parkfläche sollen mehr als 20 neue Stellplätze entstehen.

Wie bereits im Januar berichtet, ist der Streit zwischen Gastwirt Ronald Petersen und seinem Verpächter, ein Ehepaar aus Siedinghausen, zunehmend eskaliert. Seit Jahren laufen Auseinandersetzungen über die Kostenübernahme von Reparaturleistungen im Gasthof. Petersen sieht sich durch eine Reihe von Aktionen systematisch schikaniert. Unter anderem verweist er auf eine Reparaturarbeit der Verpächter am Pflaster, die obwohl auf wenigen Quadratmetern direkt im Eingangsbereich stattfand eine ganze Woche gedauert und viel Ärger mit Gästen mit sich gebracht habe.
Ärgerlich für manche Gäste des Gasthauses von 1823 war vor einigen Monaten auch das Zuschütten des Schotter-Parkplatzes mit Erde. Insbesondere bei starkem Ausflugsverkehr oder größeren Veranstaltungen im Saal fehlen nun Stellplätze. Als im Vorjahr die Fläche durch die Verpächter schon einmal abgesperrt worden war, hatte Petersen noch mit einer Einstweiligen Verfügung Erfolg. Doch mit seiner Klage gegen die das später folgende Zuschütten unterlag der Wirt jetzt erstmals.
Petersens Anwalt Reinhard Kerkhoff (Halle) empfiehlt eine Berufung wegen »überwiegender Erfolgsaussichten«, zumal das Gericht selbst von »verbotener Eigenmacht« gesprochen habe. Für Kerkhoff ist klar, dass die Verpächter »mit allen Mitteln eine Entmietungs-Kampagne« führten. Petersen, der wegen guter Geschäfte eine Option auf fünf weitere Jahre Pachtvertrag ziehen will, steht nächste Woche wieder mit seinen Verpächtern vor dem Kadi. Diesmal geht es um eine Räumungsklage.
Bernfried Wolff (Bielefeld), Anwalt der Verpächter, betonte im WB-Gespräch, dass die Parkplätze dem Wirt nie rechtmäßig zugestanden hätten. Es gebe aber genügend Stellplätze neben dem Gasthaus und auf dem gegenüber liegenden Wanderparkplatz, den die Verpächter selber ausgebaut hätten. Auf Nachfrage sagte Wolff, dass auf der zugeschütteten Fläche ein neuer Parkplatz mit (laut Plan in der Baugenehmigung) mehr als 20 Stellplätzen für ein neues Tagungszentrum hinter dem Gasthof vorgesehen ist. Warum aber lange vor einer Umsetzung die alten Schotter-Parkplätze unbrauchbar gemacht wurden, blieb in dem Gespräch mit Wolff unklar.

Artikel vom 18.06.2005