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Von Rentner
verdächtigt

Frau wird freigesprochen


Halle (xe). Weil ihr ein Diebstahl nicht nachgewiesen werden konnte, wurde gestern eine 55-jährige Frau vor dem Haller Amtsgericht freigesprochen. Ihr wurde vorgeworfen, Bargeld, Münzen und Schmuckstücke aus der Wohnung eines 81-jährigen Rentners entwendet zu haben.
Kennengelernt haben sich die Beiden durch eine Zeitungsanzeige, die die 55-Jährige aufgegeben hatte. Nach mehrmaligen Treffen hatte der Haller ihr angeboten, bei ihm einzuziehen. Sie lehnte das Angebot jedoch ab. »Das ging mir alles ein bisschen zu schnell«, sagte die Angeklagte vor Gericht. Trotzdem traf sie sich weiterhin mit dem 81-jährigen Rentner. Bei diesen Verabredungen zeigte der Zeuge ihr die Schmuckstücke seiner verstorbenen Ehefrau und ein paar alte Münzen. Darunter war auch ein Armband, bei dem er ihr angeboten hatte, es vorübergehend zu tragen und anschließend zurück zu bringen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei außer dem Armband zwei Eheringe und zwei Armbanduhren.
Außer den Schmuckstücken sind noch zwei Spardosen mit Münzgeld und eine Geldbörse aus der Wohnung des 81-Jährigen entwendet worden. Diese Gegenstände wurden jedoch nicht in der Wohnung der Angeklagten gefunden. Als Richter Peeter-Wilhelm Pöld den Zeugen fragte, ob noch jemand als Dieb in Frage käme, sagte er: »Außer meinem Mieter und seinem Sohn hält sich keiner in meiner Wohnung auf«. Zu diesen beiden Personen habe er Vertrauen und deshalb könnten sie es nicht gewesen sein, beteuerte der Haller immer wieder.
Obwohl der 81-Jährige nur die Frau in Verdacht hatte, zeigte er sie erst nach drei Wochen bei der Polizei an. »Ich wollte abwarten, wie sie dazu steht«, war seine Aussage vor Gericht. Der Angeklagten konnten der Staatsanwalt und Richter Peeter-Wilhelm Pöld keinen Diebstahl nachweisen. Deswegen lautete das Urteil Freispruch.

Artikel vom 18.08.2005