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Beschwerde erfolglos: Verfahren zu Recht eingestellt


Oberbauerschaft (ber). Auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm kann keine Vorteilsnahme bei der Aufstellung des Bebauungsplans Eierfeld durch drei Hüllhorster erkennen und hat die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld jetzt bestätigt. Die Beschwerde, die gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Abteilung Wirtschaftskriminalität und Korruption in Bielefeld eingelegt wurde, ist damit zurückgewiesen, und gegen diese Entscheidung kann auch rechtlich nicht weiter vorgegangen werden, so Oberstaatsanwältin Elke Adomeit, Pressesprecherin der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, auf Anfrage der LÜBBECKER KREISZEITUNG.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld richteten sich nach einer Anzeige aus dem vergangenen Sommer gegen Bürgermeister Wilhelm Henke (SPD), den Beigeordneten Rudolf Bartelheimer und den Investor, CDU-Ratsherr Reinhard Ober-Hongsermeier. Anfang November 2004 gab es auch Befragungen im Hüllhorster Rathaus. Mitte März kam dann die Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (wir berichteten), die nun von übergeordneter Stelle in Hamm bestätigt wurde.
Der Bebauungsplan Eierfeld umfasst etwa 40 Baugrundstücke in Oberbauerschaft-Beendorf, die erst zum Teil bebaut sind. Schon bei der Aufstellung des Plans machten Anlieger Bedenken gegen die Ausweisung geltend.

Artikel vom 14.06.2005