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Ausdruck falsch gewählt

Bebauungsplan Feeshof wird geändert


Schnathorst (ber). Wegen eines falsch gewählten Ausdrucks muss der Bebauungsplan Feeshof in Schnathorst noch einmal geändert werden. Weil die Gemeinde keine Abstellplätze, Carports oder Garagen in den »Vorgärten« der Häuser haben will, hatte sie vorgegeben, dass zwischen den Einfahrten von Carports oder Garagen und dem öffentlichen Straßenraum fünf Meter liegen müssen.
Nun liegt der erste Bauantrag vor und der Antragsteller will sein Doppel-Carport direkt an der Grenze zur Straße aufstellen, aber quer, so dass er die Vorgabe mit der Fünf-Meter-Zufahrt bis zum öffentlichen Straßenraum einhält. Anders als gewünscht entsteht so aber kein Vorgarten. Nach Auffassung des Kreises entspricht die Bauplanung aber den textlichen Vorgaben des Bebauungsplans. Deshalb muss nach einstimmigem Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses der Plantext geändert werden. Dabei reicht es aus, das Wort Einfahrten wegzulassen und zu schreiben, dass zwischen den Carports und Garagen und der Straße fünf Meter liegen müssen.
Der Bauherr, bei dessen Vorhaben dieser Fehler auffiel, muss nun noch einmal umplanen.

Artikel vom 11.06.2005