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Wasserrecht
Bekanntgabe der Entscheidung über den Verzicht auf eine
Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP - für den Deichschluss
und die Deichsanierung zwischen der Brückenstraße
in Löhne im Kreis Herford und dem Sielwehr in Bad Oeynhausen
im Kreis Minden-Lübbecke
Die zuständige Behörde hat entschieden, dass für das o. g. Vorhaben des Deichverbandes Löhne keine Umweltverträglickeitsprüfung durchzuführen ist.
Der komplette Text dieser Bekanntmachung kann ab sofort bis zum 15. Juli 2005 im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus Löhne, Oeynhausener Straße 41, eingesehen werden.
Löhne, den 10. Juni 2005
gez. Quernheim
Bürgermeister und Deichhauptmann

Artikel vom 14.06.2005