13.06.2005
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Die jetzt gültige Fassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung vom 11.03.2005 ist nach § 35 der Friedhofsordnung wie folgt öffentlicht bekannt zu machen:
(1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut durch Auslage bzw. Aushang der Friedhofsträgerin im/am Gemeindebüro der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stift Quernheim, An der Stiftskirche 9, 32278 Kirchlengern für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag der Auslage bzw. des Aushangs wird in den nachfolgenden Tageszeitungen 1) Neue Westfälische, 2) Bünder Zeitung oder im Internet auf die Auslage bzw. den Aushang hingewiesen. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von eines Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachunsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.
Kirchlengern, den 11.03.2005
Artikel vom 13.06.2005