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Bekanntmachung
Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle A 2/K06 bei BAB-km 362,5 in Rheda-Wiedenbrück einschließlich
-Ausbau der Kreisstraße 06 von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+860
-Ausbau der Kreisstraße 12 von Bau-km 0+860 bis Bau-km 1+055
-der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-Wege-und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie
-Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf den Gebieten der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Gemarkung Nordrheda-Ems, Flur 15,16 und 17 und Gemarkung Rheda, Flur 1,28 und 30.
- Anhörungsverfahren -
1.
Der Erörterungstermin beginnt
am Freitag, den 24. Juni 2005
um 09.30 Uhr, im Rathaus der Stadt Rheda-Wiedenbrück,
Großer Sitzungssaal
Rathausplatz 13
in 33378 Rheda
Folgende Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
-Eröffnung/Einführung
-Kurzvorstellung des Vorhabens durch den Antragssteller
-Planrechtfertigung
(verkehrliche Notwendigkeit, Zusammenhang mit interregionalem Industrie- und Gewerbegebiet Marburg)
-Auswirkungen auf die Umwelt
-Auswirkungen auf den Menschen
- Lärm und Luftschadstoffe
- soziales und wirtschaftliches Umfeld
einschließlich der Belastungen der Zufahrtstraßen (u.a. Ortsteil St. Vit)
-Zeitgleicher Bau der K 6 neu
-Sonstiges.
Montag, der 27. Juni 2005 steht als Reservetag für die Erörterung zur Verfügung.
Am Mittwoch, den 29. Juni 2005
werden die Einwände der Träger öffentlicher Belange
und die Bedenken der anerkannten Naturschutzverbände
ab 10.00 Uhr
im Großen Sitzungssaal der Bezirksregierung Detmold,
Leopoldstraße 15,
32756 Detmold,
erörtert.
2.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3.
Durch die Teilnahme am Erörtungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
gez. Gemke
(Verhandlungsleiter)

Artikel vom 11.06.2005