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Weniger Standorte
für Wahlwerbung

Großplakate nur noch an drei Stellen erlaubt


Espelkamp (sw). Nur noch an drei Standorten dürfen künftig große Wahlplakate aufgebaut werden. Dies beschloss der Hauptausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der CDU. Demnach dürfen die 2,6 mal 3,6 Meter großen Plakate nur noch an der Beuthener Straße nordöstlich der Einmündung Präses-Ernst-Wilm-Straße, an der Isenstedter/Ecke Beuthener Straße sowie an der Alten Waldstraße/Ecke General-Bishop-Straße aufgestellt werden. Auch die Standorte für kleinere Plakate wurden reduziert. Sie dürfen nicht mehr an 31, sondern »nur« noch an 24 Orten aufgehängt oder aufgestellt werden. »Das ist immer noch reichlich«, meinte CDU-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Niehof.
Eine hitzige Diskussion gab es darüber, wie mit der so genannten »wilden Plakatiererei« umgegangen werden soll. »Wir haben bei der letzten Beratung schon beschlossen, dass der Bauhof innerhalb von drei Tagen die Plakate abräumt, die falsch aufgehängt werden. Doch das Ordnungsamt war bei den Landtagswahlen nicht in der Lage, den Beschluss umzusetzen«, monierte SPD-Fraktionsvorsitzender Reinhard Hülsmann. »Wir haben jedes Mal bejammert, dass sich nur die Rathausparteien an die Vorschriften halten, die anderen aber nicht. Ich weiß noch nicht, wie wir mit dem Beschluss umgehen, denn wenn man sich nicht daran hält, passiert ja doch nichts.«
Willy Hübert, Leiter des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung, sah ein rechtliches Problem, falsch aufgestellte Plakate sofort wieder abzuräumen. Denn das ginge nur bei »Gefahr im Verzug«, in allen anderen Fällen müsse der Verursacher aufgefordert werden, die Plakate wieder zu entfernen. Und: »Wer weist den Bauhof an, dies zu tun? Die Ordnungsbehörde ist nicht die Stelle, die besonders schlechte Plakate wegzunehmen und besonders gute zu fördern hat.«
Widerrechtlich aufgestellte Plakate müssen nun innerhalb einer Woche nach Aufforderung entfernt werden, anderenfalls räumt der Bauhof sie kostenpflichtig ab.

Artikel vom 10.06.2005