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Klage von Landbesitzer abgewiesen


Gütersloh (mdel). Die Stadtwerke und der Kreis Gütersloh konnten im Streit um die Verlegung einer Wasserleitung auf einem Privatgrundstück in Herzebrock-Clarholz einen Erfolg erringen. Nach einer Entscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts müssen die Stadtwerke die in den 70er Jahren errichtete Wasserleitung nicht verlegen. Eine entsprechende Klage des Grundstückseigentümers wurde zurückgewiesen. In seiner Begründung berief sich das Verwaltungsgericht auf das Lan-deswassergesetz. Für die Stadtwerke sei es nicht zumutbar, die vor Jahrzehnten verlegten Leitungen für den Transport von Ab- und Frischwasser neu einrichten zu müssen.

Artikel vom 09.06.2005