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Jürgen Herrmann soll
Bundestagskandidat sein

Einstimmiges Votum des CDU-Kreisvorstandes

Kreis Höxter (WB). Einstimmig ist Jürgen Herrmann jetzt vom CDU-Kreisvorstand in seiner jüngsten Sitzung erneut zum Bundestagskandidaten der CDU im Wahlkreis 137 (Höxter-Lippe II) vorgeschlagen worden.

»Ich freue mich über diesen großen Vertrauensbeweis und auch darauf, meine erfolgreiche Arbeit in Berlin und im Wahlkreis fortsetzen zu können«, kommentiert der CDU-Bundestagsabgeordnete und -Kreisvorsitzende Jürgen Herrmann das Votum des CDU-Kreisvorstandes.
Wie Herrmann weiter erläuterte, haben sich die CDU-Kreisvorstände aus Höxter und Lippe wegen des engen Zeitrahmens aus organisatorischen Gründen darauf geeinigt, den Bundestagskandidaten diesmal nicht auf einer Wahlkreisvertreterversammlung, sondern auf einer Mitgliederversammlung zu nominieren. Als Termin für diese gemeinsame Versammlung der CDU-Mitglieder aus dem Kreis Höxter und den sechs lippischen Städten und Gemeinden im Bundestagswahlkreis Höxter-Lippe II ist der 27. Juni geplant.
Spekulationen über neue Planungen der SPD, die für den 1. Juli angekündigte Vertrauensfrage nun doch nicht zu stellen, auf vorgezogene Neuwahlen zu verzichten und stattdessen Bundeskanzler Gerhard Schröder durch den SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering zu ersetzen, erteilt Herrmann eine klare Absage. »Wir gehen von vorgezogenen Neuwahlen im Herbst aus und deshalb bereitet sich die CDU im Kreis Höxter schon jetzt intensiv auf die Bundestagswahl, voraussichtlich am 18. September, vor«, sagte Jürgen Herrmann in der Sitzung des CDU-Kreisvorstandes.
»Mit der Unterstützung unserer Mitglieder und Freunde werden wir in Höxter und Lippe gemeinsam für ein gutes Wahlergebnis für die CDU, für unsere Kanzlerkandidatin Angela Merkel und damit für eine bessere Zukunft unseres Landes kämpfen«, kündigt der CDU-Kreisvorsitzende einen engagierten Wahlkampf an.
Wie Herrmann in der Kreisvorstandssitzung noch einmal betonte, hätten sich zwar alle Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion für vorgezogene Neuwahlen ausgesprochen, doch Herr des Verfahrens, das zur Auflösung des Bundestages führe, sei allein die SPD, beziehungsweise der Kanzler. Ob und wann Gerhard Schröder die Vertrauensfrage im Parlament stelle, liege allein in seinem Ermessen. CDU und CSU könnten und würden ihm dann das Vertrauen verweigern. Die Voraussetzungen für eine Auflösung des Bundestages seien aber erst gegeben, wenn der Kanzler bei der Vertrauensfrage keine Mehrheit bekomme, also auch Teile der rot-grünen Regierungskoalition gegen Schröder stimmten. Erst dann könne der Bundespräsident das Parlament innerhalb von 21 Tagen auflösen.
Die Neuwahl muss spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Bundestages stattfinden. Wenn Kanzler Schröder, wie angekündigt, die Vertrauensfrage am 1. Juli stellt, bleibt also eine Frist von längstens 81 Tagen. Der späteste Termin für die Neuwahl des Deutschen Bundestages wäre damit der 18. September.

Artikel vom 09.06.2005